Oktober 2013

Breitbandversorgung in der Gemeinde Höttingen – Bedarfserhebung für Förderprogramm

Der Freistaat Bayern strebt mit einem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.

Die Gemeinde Höttingen hat in einem ersten Schritt ein räumlich abgegrenztes Gebiet mit mindestens fünf Unternehmen (nach dem Umsatzsteuergesetz §2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welches eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist. Dieses Gebiet ist in der beiliegenden Karte als Erschließungs-/Kumulationsgebiet definiert.

Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesem Gebiet mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zu mindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmen im Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.

Darüber hinaus verspricht sich die Gemeinde Höttingen mit dem Ausbau eine weitgehende Mitversorgung der im Umfeld aber außerhalb des jeweiligen Erschließungs-/Kumulationsgebietes liegenden Anschlüsse von Privathaushalten und Unternehmen.

Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Gemeinde Höttingen den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) im definierten Erschließungs-/Kumulationsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in dem festgelegten Gebiet mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.

Die Gemeinde Höttingen sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für das definierte Erschließungs-/Kumulationsgebiet und auch für das umliegende Gemeindegebiet, das davon profitieren könnte.

Die Gemeinde bittet daher alle betroffenen Unternehmen um Ihre Unterstützung. Füllen Sie bitte den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen spätestens bis 30.11.2013 an die Gemeindeverwaltung zurück.

Der Fragebogen wird den Firmen im geplanten Erschließungsgebiet direkt zugesandt und kann auch hier heruntergeladen werden.